Einverständniserklärung zur Verwendung persönlicher Daten und des Spielerfotos
Daten des Spielers / der Spielerin: Vor- und Nachname, Geburtsdatum. Freiwillig zusätzlich: Anschrift.
1. Warum Foto und Daten benötigt werden
Im Zusammenhang mit dem Fußballspielbetrieb muss überprüft werden, ob ein Spieler oder eine Spielerin für die jeweilige Mannschaft spielberechtigt ist. Dafür werden Vorname, Nachname, Geburtsdatum und ein Spielerfoto benötigt. Die Spielrechtsprüfung kann online im DFBnet erfolgen. Damit diese Prüfung möglich ist, muss das Foto im DFBnet hinterlegt werden. Ohne Foto bzw. ohne die erforderlichen Spielerdaten kann die Online-Prüfung des Spielrechts nicht ordnungsgemäß erfolgen.
2. Wer das Spielerfoto sehen kann
Das Spielerfoto kann im Rahmen des Spielbetriebs insbesondere sichtbar sein für Mannschaftsverantwortliche der Heim- und Gastmannschaft, Schiedsrichter/innen, zuständige Staffelleiter/innen, bei sportgerichtlichen Verfahren die zuständigen Sportrichter/innen sowie berechtigte DFBnet-Administratoren der DFB GmbH bzw. des BFV.
3. Datenschutz und Speicherung
Die Daten werden zweckgebunden für Organisation, Durchführung und Nachweis des Spielbetriebs verarbeitet. Die Speicherung erfolgt in den hierfür vorgesehenen Systemen des deutschen Fußballs. Zugriffe dürfen nur erfolgen, soweit sie für den Spielbetrieb, die Spielrechtsprüfung, Verwaltung oder Sportgerichtsbarkeit erforderlich sind. Das Foto dient nicht der freien Veröffentlichung.
4. Verweildauer
Fotos können als Referenz zum Spielbericht gespeichert bleiben, damit spätere Nachweise, z. B. für Sportgerichtsbarkeit oder Manipulationsverdacht, geführt werden können.
5. Bildrechte
Wer ein Foto bereitstellt, muss über die dafür erforderlichen Bildrechte und Nutzungsrechte verfügen. Insbesondere bei professionellen Fotos oder Bildern aus dem Internet ist das vorher zu prüfen. Selbst erstellte Fotos sind in der Regel unproblematischer, ersetzen aber keine Rechtsberatung.