Jugendschutz bei der JFG
Klare Regeln schützen Kinder und Jugendliche und geben Spielern, Eltern und Verantwortlichen Orientierung.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat Vorrang. Wir wollen ein sicheres, respektvolles und verlässliches Umfeld bei Training, Spielen und Veranstaltungen schaffen.
Alkohol
Für Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit gelten die gesetzlichen Altersgrenzen des § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Bier, Wein und vergleichbare Getränke dürfen grundsätzlich nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden; andere alkoholische Getränke nicht an Minderjährige. Die gesetzliche Ausnahme des § 9 Abs. 2 JuSchG bleibt unberührt.
Rauchen, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte
Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse sowie E-Zigaretten und E-Shishas dürfen Kindern und Jugendlichen nicht abgegeben und von ihnen in der Öffentlichkeit nicht konsumiert werden (§ 10 JuSchG).
Sportgelände und Veranstaltungen
- Es gibt keine pauschale vereinsinterne 22-/24-Uhr-Regel allein aus dem Jugendschutzgesetz. Maßgeblich sind Art der Veranstaltung, Aufsicht, Alter und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
- Pyrotechnik, gefährliche Gegenstände und illegale Drogen sind auf dem Sportgelände nicht gestattet.
- Anweisungen von Trainern, Betreuern und Veranstaltungsverantwortlichen sind im Rahmen ihrer Aufsicht und Organisation zu beachten.
Umkleiden und geschützte Bereiche
- Umkleiden sind geschützte Räume. Fotografieren und Filmen ist dort grundsätzlich untersagt.
- Erwachsene betreten Umkleiden nur, wenn dies organisatorisch erforderlich ist, angekündigt und möglichst transparent erfolgt.
- Situationen, in denen ein Erwachsener ohne sachlichen Grund allein mit einem einzelnen Kind oder Jugendlichen in einem abgeschlossenen Raum ist, sollen vermieden werden.
- Respekt, Privatsphäre und die Grenzen der Spielerinnen und Spieler sind jederzeit zu beachten.
Respekt und Verhalten
- Mobbing, Diskriminierung, sexualisierte Grenzverletzungen, Gewalt und Beleidigungen werden nicht toleriert.
- Spieler, Eltern, Zuschauer, Trainer und Schiedsrichter werden respektvoll behandelt.
- Bei Konflikten sollen Trainer oder Vereinsverantwortliche frühzeitig angesprochen werden.
Fotos, Videos und personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten, Fotos und Videos werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzregeln und der dafür vorgesehenen Vereinsprozesse verarbeitet. In sensiblen Bereichen wie Umkleiden erfolgen keine Aufnahmen.
Notfälle
Für Training und Spielbetrieb müssen geeignete Erste-Hilfe- und Notfallabläufe vorhanden sein. Notfallkontakte werden nur soweit erforderlich und datenschutzkonform verarbeitet.
